Seit einem Vierteljahr gehört Laila jetzt schon zur Familie. Die ganze Zeit mußte sie in der Wohnung bleiben. Eigentlich reicht es normalerweise, wenn die Katze etwa sechs Wochen in der Wohnung bleibt, bevor man sie rauslässt. Wir wollten aber auf Nummer sicher gehen.
Meine früheren Katzen waren allesamt aus dem Tierheim und hatten eher geringe Motivation in ihr altes Zuhause zurückzukehren. Laila dagegen hatte wohl ein sehr schönes Zuhause, dem sie auch noch eine Weile nachgetrauert hat. Deshalb verordneten wir ihr etwas mehr gemeinsame Zeit mit uns, bevor sie "auf Bewährung" Freigängerin werden durfte.
Daß sie große Sehnsucht nach der Welt außerhalb der Wohnung hatte, merkte man Ihr täglich an. Fast jede wache Minute verbrachte sie an irgendeinem Fenster und sicher hat sie in Gedanken schon den einen oder anderen Vogel gefangen. So war es auch nicht verwunderlich, daß sie nur kurz zögerte, als sich die Haustür zum ersten mal vor ihr öffnete. Zunächst noch etwas unsicher und sehr vorsichtig schlich sie sich tastend am Zaun zum Nachbargrundstück Zentimeter um Zentimeter entlang.
Nachdem sie drei kleinere Runden durch unseren Hof absolviert hatte, hatte sie offensichtlich ihre Selbstsicherheit wiedergefunden, denn sie marschierte plötzlich schnurstracks aus unserem Hof hinaus und in den Nachbarsgarten hinein, um wenig später aus unserem Blickfeld zu verschwinden. Bald darauf erfuhren wir recht lautstark den Grund für den plötzlichen Tatendrang: Eine Katze aus der weiteren Nachbarschaft war ebenfalls in Nachbarsgarten unterwegs und wurde von Laila unmißverständlich darüber in Kenntnis gesetzt, daß Transitvisa für diesen Garten nicht mehr vergeben werden.
Bisher kannte ich nur Katzen, die beim ersten Freigang zunächst einmal was auf die Mütze kriegen, und sich ihr Revier mühsam erkämpfen müssen. Laila hat nichts anbrennen lassen und keinen Zweifel daran gelassen, daß eine neue Katze im Land ist, die Anspruch auf ein Stück Land erhebt und auch durchsetzt. Seither sehen wir sie regelmäßig — zum Fressen und im Katzenklo. Den Rest der Zeit verbringt sie in ihrer neugewonnenen Freiheit.
Bisweilen kommt sie auch morgens, um mich zu wecken. So komm ich wenigstens nicht zu spät zur Arbeit.
Laila will raus…
…Laila darf raus.